Plagiate
Ein Plagiat liegt vor, wenn
Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts.
Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002
Der Schutz vor Plagiaten ist in den Prüfungsordnungen geregelt. Es ist festgelegt, für welche Arbeiten eine schriftliche Versicherung der Kandidatin oder des Kandidaten erforderlich ist, dass die Prüfungsleistung selbstständig verfasst, ohne fremde Hilfe erbracht und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Die Eidesstattliche Versicherung, die Sie hierfür unterschreiben und den schriftlichen Arbeiten beilegen müssen, finden Sie auf den allgemeinen RWTH-Seiten bei den Hinweisen zu schriftlichen Arbeiten.
Plagiate können auf einen vorsätzlichen Täuschungsversuch, aber auch auf wissenschaftlich unsauberes Arbeiten zurückgeführt werden.